Computer-/Internetordnung   I I I   Richtlinien der Bibliothek
 
Die Öffentliche Bibliothek Girlan bietet die Möglichkeit, Internet zu benutzen.

Die vorliegende Verordnung legt die Vorschriften für die Benutzung des Internet fest.

Art. 1 Benutzung des Computers
Nur mit Erlaubnis des Personals darf der Computer eingeschaltet werden. Die Computerkonfiguration darf nicht verändert werden. Internet ist ein offener Informationskanal und nicht kontrollierbar. Deswegen kann die Bibliothek für die Art oder Qualität der Informationen keine Haftung übernehmen.

Art. 2 Wer Internet benutzen darf
Der Benutzer muss dem Bibliothekspersonal den Anfang und die Beendigung der Verbindung mitteilen. Benutzer unter 18 Jahren müssen die Zustimmung der Eltern vorweisen oder von Erwachsenen begleitet sein. Die Benutzer erhalten zuerst maximal eine halbe Stunde pro Tag Zugang zu Internet, sofern kein anderer Benutzer ins Internet möchte, kann verlängert werden. Die Benutzung von Internet kann man auch reservieren lassen. Wer mehr als fünf Minuten zu spät kommt, verliert sein Recht. Die Benutzer müssen selbst die notwendigen Grundkenntnisse für die Benutzung von Internet haben. Das Bibliothekspersonal steht dafür nicht zur Verfügung.

Art. 3 Internet steht für die Benutzung während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Das Bibliothekspersonal kann aus Dienstgründen die Verbindung unterbrechen und jederzeit selber Internet benutzen.

Art. 4 Korrekte Benutzung der Verbindung.
Die Internetverbindung darf nicht zu Geschäftszwecken und Abonnementsbestellungen oder Einkäufen benutzt werden.

Art. 5 Druck und Überspielen von Dateien
Die Benutzer können maximal 20 DIN-A4-Blätter zum Preis von 0,20 € je Blatt ausdrucken, bei Farbdrucken werden 0,60 € je Blatt verlangt. Sie dürfen nicht eigene Disketten verwenden. Überspielungen sind nur auf Disketten möglich, die von der Bibliothek zum Preis von Lire 0,60 € zur Verfügung gestellt werden. Haben Disketten die Bibliothek verlassen, dürfen sie nicht mehr auf dem Computer der Bibliothek verwendet werden.

Art. 6 Tarife für die Benutzung des Internet
Der Tarif für die Benutzung wird wie folgt festgelegt: ½ Stunde 1,50 €; 1 Stunde 3 €

Art. 7 Es dürfen keine Computerspiele installiert werden.
Eine Nutzung von Internet in einer Form, die dem Auftrag der Bibliothek widerspricht (rechtswidrige Seiten) führt zum Abbruch der Sitzung.

Art. 8 Bei Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten Regeln sind folgende Maßnahmen möglich:
• Unterbrechung der Internetsitzung
• Aussetzung oder Ausschluss von der Möglichkeit, den Internetdienst zu benutzen.