 1. Die Öffentliche
Bibliothek Eppan ist für
jeden zugänglich.
Kinder im Vorschulalter
sollen von einem Erwachsenen begleitet sein.
2. Jeder
Benützer darf die gewünschten Bücher und
Medien selbst aus den Regalen nehmen und sie an
einem Lesetisch benützen. Werden sie nicht ausgeliehen,
sind sie wieder an ihren richtigen Platz zurückzustellen.
Die Bibliotheksbesucher können an den Tischen lesen
und studieren ohne jedoch durch den Bibliotheksaufenthalt
andere Besucher durch Lärm
oder ungehaltenes Benehmen zu stören.
Wer gegen diesen
Grundsatz verstößt,
kann durch folgende Maßnahmen von
der Bibliothek verwiesen werden:
a) einmalige
mündliche Ermahnung;
b) schriftliche
Mahnung wegen ungebührenden Verhaltens
an den Betreffenden und zur Kenntnis an die
Eltern;
c) schriftliche
Mitteilung über das Aufenthaltsverbot in der
Bibliothek an den Betreffenden und zur
Kenntnis an die Eltern;
Der
Benutzer haftet für verursachte Schäden
an Büchern und Medien (auch durch
Unterstreichen, Hineinschreiben usw.).
3. Der
Großteil der Bücher und Medien wird auch außer
Haus verliehen.
a) Einschreibung
Der Benutzer muss sich zur Ausleihe an das
Bibliothekspersonal wenden. Nach Vorlage eines
mit Lichtbild und Adresse versehenen Ausweises
wird dem Benützer
ein Leseausweis ausgestellt. Für Kinder und
Jugendliche bis zu 14 Jahren haften die Eltern
durch die Unterschrift auf dem Einschreibeformular.
Für die Entlehnung von
Büchern und Medien muss
der Leseausweis vorgelegt werden.
b) Leihfrist
und Verzugsgebühren
Verleihfrist für: Bücher 4 Wochen;
Zeitschriften, CDs, Musikkassetten,
Spiele, Videos, DVDs und CD-ROMs 2 Wochen;
Eine Verlängerung der Leihfrist ist
auf Ansuchen, auch telefonisch, möglich, sofern keine
Vormerkung für das Buch oder Medium
vorliegt.
Bei häufig gebrauchten Werken kann fallweise
auch eine kürzere Leihfrist vorgesehen
werden. Bestimmte Werke (Lexika, aktuelle
Nummern von Zeitschriften) werden nicht
verliehen.
Die Entlehnung ist
grundsätzlich kostenlos.
Bei verspäteter Rückgabe werden folgende
Versäumnisgebühren verlangt:
Für jede angefangene
Woche 0,25 Euro je Medium; bei Videos
0,50 Euro je Tag.
Ab vier Wochen 0,25 Euro für jede
angefangene Woche 2,5 Euro für
die schriftliche Mahnung. Ab sechs Wochen
Entlehnverbot und eventuell rechtliche
Schritte.
Der Ausleihbeamte ist verpflichtet,
diese Weisung streng einzuhalten.
c) Vormerkungen
Entlehnte Bücher können vom Ausleihbeamten
oder auch selbst vorgemerkt werden. Das Buch wird nach
Rückgabe eine Woche für den vorgemerkten
Leser bereitgehalten.
d) Fernleihe
Die Bibliothek besorgt Bücher aus anderen Bibliotheken
für die Dauer von drei Wochen. Die internationale
Fernleihe wird mittels der Landesbibliothek „Dr.
Tessmann“ bzw. die Stadtbibliothek Bozen erledigt.
Hierbei entstehende Kosten werden dem Benützer
angerechnet.
e)
Allgemeine Bestimmungen:
Der Verlust und die Beschädigung von Büchern
oder Medien ist sofort zu melden. Reparaturen werden vom
Bibliothekspersonal ausgeführt. Jede Wohnungsänderung
ist der Ausleihe sofort bekannt zu geben. Wer dies unterlässt,
hat die Ermittlungskosten zu tragen.
Für die Neuausfertigung des Leseausweises bei
Verlust oder Beschädigung ist der
Anschaffungspreis von
7,74 Euro zu entrichten.
Es ist nicht gestattet,
ausgeliehene Bücher
und Medien weiterzugeben. Ebenfalls untersagt
ist es, auf den Namen eines anderen auszuleihen.
Im Ausnahmefall muss der Leserausweis des Dritten
vorgelegt werden.
Nicht in
der Provinz ansässige Bibliotheksbenützer
können bei der Ausleihe von Büchern
und Medien um die Hinterlegung einer Kaution
angehalten werden.
Durch
seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular bindet sich
der Benutzer an diese Bibliotheksordnung.
Die Preise für
Fotokopien sind folgende:
DIN A4: 0,15 Euro; DIN A3: 0,20 Euro; DIN A4 farbig: 0,50
Euro; Disketten kosten 0,50 Euro
Der Vorsitzende des Bibliotheksrates
Bürgermeister
Dr. Franz Lintner |
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