 Die öffentliche
Bibliothek Eppan bietet die Möglichkeit, das Internet
zu benutzen.
Die vorliegende Verordnung legt die Vorschriften
für die Benutzung des Internet fest.
Art. 1: Benutzung
des Computers
Nur mit Erlaubnis
des Personals darf der Computer eingeschaltet werden. Die
Computerkonfiguration darf nicht verändert werden. Internet ist ein offener Informationskanal
und nicht kontrollierbar. Deswegen kann die Bibliothek
für die Art oder Qualität der Informationen keine
Haftung übernehmen.
Art. 2: Wer Internet benutzen darf
Der Benutzer muss
dem Bibliothekspersonal den Anfang und die Beendigung der
Verbindung mitteilen. Benutzer unter 18 Jahren müssen die Zustimmung der Eltern vorweisen
oder von Erwachsenen begleitet sein. Die Benutzer erhalten
höchstens eine Stunde pro Tag Zugang zu Internet.
Die Benutzung von Internet kann man auch reservieren lassen.
Wer mehr als fünf Minuten zu spät kommt, verliert
sein Recht. Die Benutzer müssen selbst die notwendigen
Grundkenntnisse für die Benutzung von Internet haben.
Das Bibliothekspersonal steht dafür nicht zur Verfügung.
Art.
3: Internet steht für die Benutzung während
der Öffnungszeiten zur Verfügung. Das Bibliothekspersonal
kann aus Dienstgründen die Verbindung unterbrechen
und jederzeit selber Internet benutzen.
Art. 4: Korrekte Benutzung der Verbindung.
Die Internetverbindung
darf nicht zu Geschäftszwecken
und Abonnementsbestellungen oder Einkäufen benutzt
werden.
Art. 5: Druck und Überspielen von Dateien
Die
Benutzer können maximal 20 DIN-A4-Blätter
zum Preis von 0,15 Euro je Blatt ausdrucken,
bei Farbdrucken werden 0,52 Euro je Blatt
verlangt. Sie dürfen nicht eigene Disketten verwenden. Überspielungen
sind nur auf Disketten möglich, die von der Bibliothek
zum Preis von 0,50 Euro zur Verfügung
gestellt werden. Haben Disketten die Bibliothek verlassen,
dürfen sie nicht mehr auf dem Computer der Bibliothek
verwendet werden.
Art. 6: Tarife für die Benutzung des Internet
Der
Tarif für die Benutzung wird wie folgt
festgelegt: ½ Stunde 1,3 Euro; 1 Stunde 2,6 Euro
Art. 7: Es dürfen keine Computerspiele installiert
werden.
Eine Nutzung von Internet in einer Form, die
dem Auftrag der Bibliothek widerspricht (rechtswidrige
Seiten) führt zum Abbruch der Sitzung.
Art. 8: Bei Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten
Regeln sind folgende Maßnahmen möglich:
Unterbrechung
der Internetsitzung, Aussetzung oder Ausschluss von der
Möglichkeit, den Internetdienst
zu benutzen.
Formular für die Zustimmung
der Eltern ausdrucken |
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